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Risiko-Management


Risiko als potenzielle Gefahr definiert legt nahe, es sei Gefahr für Leib und Leben gemeint. Der Begriff ist allerdings umfassender gemeint: Gefährdet sein können neben Personen zunächst Sachen, darüber hinaus jede Art von Plan. Der Projektplan, der Geschäftsplan, der Zeitplan usw.

Unternehmerisches Handeln ist planbestimmt. Nicht nur in dem Sinne, dass Zukunft geplant wird. Sondern auch und vor allem in dem Sinne, dass alles Tun darauf vertraut, dass das Gros der betrieblichen und außerbetrieblichen Verhältnisse stabil ist, zumindest in seinem Verhalten kalkulierbar. Diese Verhältnisse sind Ergebnisse der Planung von gestern und zugleich Grund-lage der Planung für morgen. Alle möglichen Planabweichungen sind Risiken.

Gesetzgeber (KonTraG), Banken (Basel II), Verbände und Normungsgremien (ISO 9001/31000) haben den Zusammenhang erkannt, der zwischen der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens einerseits und andererseits seiner Fähigkeit besteht, seine Risiken
► zu benennen (erkennen, bewerten, ordnen)
► zu reduzieren (vermeiden, vermindern, verlagern)
► zu beherrschen (Früherkennungsindikatoren, Notfallmaßnahmen)
► zu finanzieren (Risikovorsorge, Investitionsplanung)
► zu lenken (vom Risiko-Management-Projekt zum Risiko-Prozess)

Sie und Ihr Unternehmen bestimmt auch. Wir empfehlen uns für die wirtschaftliche, gesetztes- und normenkonforme Einführung Ihres Risiko-Managements.